Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. Preise erst nach Login sichtbar. Mindestbestellwert 50,00 Euro netto Warenwert.

AGB

1. Inhalt und Umfang des Vertrages werden ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Erfolgt die Lieferung ohne diese schriftliche Bestätigung, gilt unsere Rechnung, die Ihnen dann vorab zugeht, als Auftragsbestätigung. Nebenabreden sind nur gültig mit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Unsere Preise sind stets freibleibend und verstehen sich ab Werk Kaarst zuzügl. Porto, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Sendungen reisen, auch bei evtl. frachtfreier Lieferung immer auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an Bahn, Post oder Spediteur, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder Lagers auf den Besteller über, auch wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Falls uns keine besonderen Anweisungen vorliegen, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Wir übernehmen keine Haftung für die Erfüllung ausländischer Zoll- und sonstiger Vorschriften.

3. Die Verpackung erfolgt zum Selbstkostenpreis und wird nicht zurück genommen. Sie erfolgt wahlweise in Kartons, Säcken, Kisten, Paletten oder in Containern.

4. Zahlungen erbitten wir nach Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto. Der Besteller ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, einschl. der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Gutschriften von Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Das gleiche gilt für anfallende Kosten, für Leistungen und für in Arbeit befindliche, sowie fertiggestellte, aber noch nicht gelieferte Ware. In diesen Fällen brauchen wir ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und können nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ferner können wir aufgrund des in Ziffer 5) vereinbarten Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung und Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziffer 5) widerrufen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in den genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

5. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Vereinbarungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß den Vereinbarungen dieser Ziffer bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in Ziffer 4), vorletzter Absatz), genannten Fällen. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.

6. Alle Angaben über Lieferzeit sind nur annähernd, und daher unverbindlich. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Bei sonderangefertigten Drehteilen kann die bestellte Auftragsmenge um bis zu 20% überliefert werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen, Ausschuss und Nachbehandlung gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen, den Nachweis dafür haben wir zu führen.Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzugs oder bei einem Vorlieferanten auftreten.

7. Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Gefahrenübergabe. Mängel hat der Besteller 8 Tage nach Eintreffen der Ware am Zielort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu rügen, jedoch spätestens 6 Monate nach Gefahrenübergang. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Bestellers haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzuschicken. Wenn der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Aus- und Einbaukosten, sowie Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware durch den Besteller werden von uns nicht erstattet. Kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß nach, ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des mangelhaften Liefergegenstandes zu Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht unserer Geschäftsleitung oder unseren leitenden Angestellten in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gewährleistungsansprüche verjähren 3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, frühestens mit dem Ablauf der Rügefrist für verdeckte Mängel. Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. Für Warenrücksendungen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Nettolieferwertes, mindestens aber € 10,00 netto.

8. Alle Abbildungen dienen zur Veranschaulichung, Abweichungen behalten wir uns daher ausdrücklich vor.

9. Erfüllungsort für Zahlungen und alle sonstigen Verpflichtungen ist Kaarst. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Neuss oder das Landgericht Düsseldorf und zwar auch für Klagen im Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksam oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn weitgehend erreicht wird.

12. Der Inhalt des Kataloges - und dieser Webseite - mit allen Informationen wurde von uns nach bestem Wissen zusammen gefasst. Diese Informationrn stellen dennoch keine Zusicherung der angegebenen Eigenschaften dar und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung.
Für alle in diesem Katalog - und auf dieser Webseite - vorliegenden Informationen sind Haftung sowie Schadenersatz, gleich welcher Art, ausgeschlossen.

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