AGB
- Inhalt und Umfang des Vertrages werden ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Erfolgt die Lieferung ohne diese schriftliche Bestätigung, gilt unsere Rechnung, die Ihnen dann vorab zugeht, als Auftragsbestätigung. Nebenabreden sind nur gültig mit unserer schriftlichen Bestätigung.
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Unsere Preise sind stets freibleibend und verstehen sich ab Werk
Kaarst zuzüglich Porto, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Sendungen reisen, auch bei evtl. frachtfreier Lieferung immer auf
Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an Bahn,
Post oder Spediteur, spätestens aber mit Verlassen des Werkes
oder Lagers auf den Besteller über, auch wenn wir die Anlieferung
übernommen haben. Falls uns keine besonderen Anweisungen
vorliegen, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Wir
übernehmen keine Haftung für die Erfüllung ausländischer Zoll- und
sonstiger Vorschriften.
- Die Verpackung erfolgt zum Selbstkostenpreis und wird nicht zurück genommen. Sie erfolgt wahlweise in Kartons, Säcken, Kisten, Paletten oder in Containern.
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Zahlungen erbitten wir nach Rechnungsdatum innerhalb von 10
Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto. Der Besteller ist nur
dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche,
einschl. der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder
aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Zahlungsansprüche vorliegen. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Gutschriften von Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs. Bei
Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe der von den Banken
berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber Zinsen in Höhe
von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen
bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Bestellers entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen sofort
fällig. Das Gleiche gilt für anfallende Kosten, für Leistungen und für
in Arbeit befindliche, sowie fertiggestellte, aber noch nicht gelieferte
Ware. In diesen Fällen brauchen wir ausstehende Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen und können nach angemessener Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Ferner können wir aufgrund des in Ziffer 5) vereinbarten
Eigentumsvorbehaltes die Weiterveräußerung und Verarbeitung der
gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder Übertragung
des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des
Bestellers verlangen und die Einziehungsermächtigung gemäß
Ziffer5) widerrufen. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, in den
genannten Fällen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware
abzuholen. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag
nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
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Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware)
bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch
der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem
Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Besteller darf
die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht In
Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der
Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Vereinbarungen auf
uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware
ist er nicht berechtigt. Die Forderung des Bestellers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns
abgetreten. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die
Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen
nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung
der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres
Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Der
Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß den
Vereinbarungen dieser Ziffer bis zu unserem Widerruf einzuziehen.
Das Recht zum Widerruf haben wir nur in den in Ziffer 4), vorletzter
Absatz), genannten Fällen. Zur Abtretung der Forderung ist der
Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet,
seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten
und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen
zu übergeben. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten
die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir
insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte
muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.
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Alle Angaben über Lieferzeit sind nur annähernd, und daher
unverbindlich. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und
Teillieferungen sind zulässig. Bei sonderangefertigten Drehteilen
kann die bestellte Auftragsmenge um bis zu 20 % überliefert
werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung
um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt
stehen Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, z. B.
Betriebsstörungen, Ausschuss und Nachbehandlung gleich, die
uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen
unmöglich machen. Den Nachweis dafür haben wir zu führen. Dies
gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines
Verzugs oder bei einem Vorlieferanten auftreten.
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Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns
gelieferten Teile nach Maßgabe der vereinbarten technischen
Liefervorschriften. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand
der Ware ist der Zeitpunkt der Gefahrenübergabe. Mängel hat der
Besteller 8 Tage nach Eintreffen der Ware am Zielort, verdeckte
Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers schriftlich zu
rügen, jedoch spätestens 6 Monate nach Gefahrenübergang. Uns
ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. In
dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur
Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden des Bestellers haben wir
den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf
Verlangen sofort an uns zurückzuschicken. Wenn der Besteller diesen
Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung
Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert
er etwaige Gewährleistungsansprüche. Bei berechtigter fristgemäßer
Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware
nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Aus- und Einbaukosten,
sowie Kosten für die Bearbeitung mangelhafter Ware durch den
Besteller werden von uns nicht erstattet. Kommen wir unseren
Gewährleistungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß
nach, ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
hinsichtlich des mangelhaften Liefergegenstandes zu Wandlung
oder Minderung berechtigt. Weitere Ansprüche des Bestellers,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden sind
ausgeschlossen, wenn nicht unserer Geschäftsleitung oder unseren
leitenden Angestellten in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gewährleistungsansprüche verjähren
3 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch
uns, frühestens mit dem Ablauf der Rügefrist für verdeckte Mängel.
Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung bei
Fehlern zugesicherter Eigenschaften und bei Lieferung anderer
als vertragsgemäßer Ware. Für Warenrücksendungen, die nicht
auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine
Bearbeitungsgebühr von 20 % des Nettolieferwertes, mindestens
aber E 15,00 netto.
- Alle Abbildungen dienen zur Veranschaulichung, Abweichungen behalten wir uns daher ausdrücklich vor.
- Erfüllungsort für Zahlungen und alle sonstigen Verpflichtungen ist Kaarst. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Neuss oder das Landgericht Düsseldorf und zwar auch für Klagen im Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so
verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen,
durch die der mit der unwirksam oder nichtigen Bestimmung
verfolgte Sinn weitgehend erreicht wird.
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Der Inhalt unseres Kataloges mit allen Informationen wurde von uns
nach bestem Wissen zusammen gefasst. Diese Informationen stellen
dennoch keine Zusicherung der angegebenen Eigenschaften dar und
befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung.
Für alle in unserem Katalog vorliegenden Informationen sind Haftung, Schadenersatz, gleich welcher Art, ausgeschlossen.